Meine Mutter kommt morgen aus dem Krankenhaus, was nun?

...meine Mutter wird morgen aus dem Krankenhaus entlassen. Der Arzt sagt, sie müsste nun Spritzen erhalten, sie kann nicht mehr allein zur Toilette gehen oder sich pflegen und ihre Medikamente wirft sie ja auch immer durcheinander. Abends benötigt sie ja auch Hilfe, wie soll ich sie nur ins Bett bekommen? Wer kümmert sich um die Wunde, die noch von der Operation besteht?

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne und freuen uns auf Ihren Besuch oder Anruf.


Informationen

Grundpflege

Grundpflege ist die individuelle Körperpflege, das Waschen, Baden, Duschen sowie die Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege. Zur Grundpflege gehören auch die Hilfe beim An- und Auskleiden, das Lagern und Betten einschließlich vorbeugender Maßnahmen etwa gegen Wundliegen.

Außerklinische Intensivpflege

Außerklinische Intensivpflege ermöglicht es nach entsprechender Kostenzusage durch die Krankenkasse auch tracheostomierte und / oder beatmete Menschen zu Hause zu pflegen, stundenweise oder bis zu 24 Stunden rund-um-die Uhr.

Behandlungspflege

Behandlungspflege hat krankheitsbedingte Ursachen; es handelt sich bei der Behandlungspflege um die krankheitsbedingte Versorgung (im Gegensatz zur altersbedingten Versorgung). Unter die Behandlungspflege fallen etwa ein Verbandswechsel, die Wundversorgung, Injektion, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und Medikamentenüberwachung.

Hauswirtschaftliche Hilfen

Hauswirtschaftliche Hilfen beinhalten die Hilfe bei der Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme, aber auch bei der Reinigung der Wohnung und der Wäschepflege, bei Einkäufen usw.

Ergänzende Dienste

- Menü Service (Essen auf Rädern)
- Fahr- und Begleitdienste
- Hausnotruf

Kosten der ambulanten Pflege

Die Höhe der Kosten des Pflegedienstes ist davon abhängig, welche Leistungen er erbringt und wie häufig er die Leistungen erbringt.

Leistungen der Pflegeversicherungen

Hat der Medizinische Dienst der Krankenkasse den Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe eingestuft, bekommt er, wenn er Leistungen eines Pflegedienstes beansprucht, Leistungen von der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistung ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.

Seit dem 01.01.2017 werden folgende Leistungen pro Monat übernommen:

  • Pflegegrad 1: Anspruch auf Entlastungs- und Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 125 € Monatlich (auflaufend), die Ausnahme bei PG 1 ist, das man hier auch körperbezogene Pflegesachleistungen für diesen Betrag in Anspruch nehmen darf.
  • Pflegegrad 2: Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von monatlich 689 €, zusätzlich Entlastungsleistungen für 125 € auflaufend
  • Pflegegrad 3: Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von monatlich 1298 €, zusätzlich Entlastungsleistungen für 125 € auflaufend
  • Pflegegrad 4: Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von monatlich 1612 €, zusätzlich Entlastungsleistungen für 125 € auflaufend
  • Pflegegrad 5: Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von monatlich 1995€, zusätzlich Entlastungsleistungen für 125 € auflaufend

Wenn der Pflegedienst mehr Leistung erbringt, als von dem Geld der Pflegekasse bezahlt werden kann, so muss diesen Überhang der Pflegebedürftige selbst übernehmen. Die Kosten des Pflegedienstes muss er auch übernehmen, wenn keine Pflegestufe vorliegt. Oft ist aber ein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfeleistungen gegeben.

Leistungen von Angehörigen

Unter Umständen hat der Pflegebedürftige auch Ansprüche gegen Angehörige im Sinne von Unterhaltsansprüchen. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich nach dem Unterhaltsrecht des BGB im Familienrecht.

Leistungen der Sozialhilfe

Bei Bedürftiigkeit, wenn also die monatlichen Einkünfte des Pflegebedürftigen nicht ausreichend sind, die verbleibenden Kosten für die ambulante Pflege zu tragen, können die offenen Kosten unter Umständen vom Sozialhilfeträger übernommen werden.


Worauf sollte man bei einem ambulanten Pflegedienst achten?

Zunächst: Man sollte mit dem behandelnden Arzt oder seinen Angehörigen abgesprochen haben, in welchem Umfang eine Pflege notwendig ist. Nicht alle Pflegeleistungen müssen unbedingt vom Pflegedienst übernommen werden. Einiges kann selbst bzw. von Angehörigen geleistet werden. Den gewünschten Umfang der Pflege sollte man dem ambulanten Pflegedienst deutlich erklären. Dann die Hauptregel, sie lautet: Mehrere Angebote einholen! Denn das Leistungsangebot und die Vergütungssätze der ambulanten Pflegedienste sind unterschiedlich. Das erste Beratungsgespräch bietet der Pflegedienst oft kostenlos an. In dieser Beratung sollte man die pflegerischen und organisatorischen Fragen klären.

Folgende Fragen sollte man sich beantworten lassen:

  • Ist der Pflegedienst von den Kranken- und Pflegekassen zugelassen?
  • Gibt es eine feste Pflegekraft oder wechselt das Personal? Welche Pflegekräfte wechseln sich regelmäßig ab? Dieser Punkt ist nicht zu vernachlässigen, denn der Hilfebedürftige baut im Laufe der Zeit ein enges Vertrauensverhältnis zu seinem Pfleger oder seiner Pflegerin auf.
  • Ist die Pflege auch am Wochenende und Feiertagen sichergestellt?
  • Ist in Notfällen rund um die Uhr jemand erreichbar?

Auf folgende Punkte sollte man bei einem ambulanten Pflegedienst ebenfalls achten:

  • Interessiert sich der Pflegedienst-Anbieter für die persönlichen Wünsche und Gewohnheiten des Pflegebedürftigen?
  • Wie flexibel ist das Angebot? Kann schnell auf eine konkrete neue Situation eingegangen werden?

Sind obige Punkte zur Zufriedenheit geklärt, sollten die Kosten des Pflegedienstes besprochen werden. Auch wenn die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten trägt, bleibt oft noch ein Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu zahlen. Das ist der Fall, wenn die in Anspruch genommenen Dienste über die reine Pflege hinausgehen, etwa Einkaufen und Putzen mit einschließen sollen. Man sollte sich in jedem Fall einen Kostenvoranschlag geben lassen.


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